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Wie hoste ich KI-Systeme rechtskonform?

Ein KI-System wird rechtskonform gehostet, wenn Index, Wissensgraph und Modell-Aufrufe in der EU oder im eigenen Haus laufen, ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Artikel 28 DSGVO den Anbieter bindet, Berechtigungen aus den Quellsystemen bei jeder Anfrage gelten, ein Löschkonzept den Index einschließt und die Datenschutz-Folgenabschätzung vor dem ersten Dokument steht. Diese fünf Punkte gelten für jede Betriebsform.

Schnellantwort

KI-Systeme werden rechtskonform gehostet, wenn fünf Bausteine stehen: Index, Wissensgraph und Modell-Aufrufe laufen in der EU oder auf eigener Hardware; ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO regelt Ort, Subunternehmer, Trainingsverbot und Löschfristen; Berechtigungen aus den Quellsystemen gelten bei jeder Anfrage; ein Löschkonzept schließt Index und Graph ein; die DSFA nach Art. 35 steht vor dem ersten Dokument. Von den vier Betriebsformen erfüllt dediziertes EU-Hosting diese Bausteine für die meisten Betriebe mit vertretbarem Aufwand; eine Anbieter-API außerhalb der EU scheidet wegen der Drittlandübermittlung meist aus. Der Auditor prüft Quellenliste, Berechtigungskonzept, Datenfluss, AVV und DSFA.

Byte · SystemeSystemeByteArt. 28

Kurz beantwortetRechtskonformes Hosting eines KI-Systems heißt: Verarbeitung von Dokumenten, Index und Modell-Aufrufen in der EU oder auf eigener Hardware, Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO, keine Nutzung der Betriebsdaten zum Training, Berechtigungen aus den Quellsystemen je Anfrage, Löschkonzept für Index und Graph, DSFA vor dem Start. Vier Betriebsformen erfüllen das unterschiedlich gut; die Entscheidung dauert mit vorbereiteter Quellenliste zwei bis drei Arbeitstage.

Welche Daten fließen in einem KI-System überhaupt?

Mehr als der Text der Frage. Ein Wissenssystem liest Dokumente aus Quellsystemen, zerlegt sie in Abschnitte, legt einen Index und einen Wissensgraphen an und schickt bei jeder Anfrage Frage plus gefundene Abschnitte an ein Sprachmodell. Personenbezug steckt an drei Stellen: in den Dokumenten selbst (Namen in Mails, Tickets, Schichtbüchern), im Index, der Kopien dieser Abschnitte hält, und im Modell-Aufruf, der Abschnitte an den Ort trägt, an dem das Modell läuft. Rechtskonform hosten heißt, für jeden dieser drei Orte zu wissen, wo er ist und wer Zugriff hat.

Datenfluss eines KI-Wissenssystems · wo Personenbezug liegtDatenfluss eines KI-Wissenssystems · wo Personenbezug liegtQUELLEDokumente, Tickets, MailsBleiben im Quellsystem, werden lesend geholt; Rechte gelten weiterINDEXAbschnitte, Vektoren, GraphKopien der Inhalte; Ort des Hostings entscheidet, Löschkonzept nötigMODELLFrage plus AbschnitteVerlassen bei API-Aufruf den Index-Ort; Drittland oder EUANTWORTText mit FundstellenProtokoll je Anfrage: wer hat was gefragt, welche Quellen wurden gezeigtQuelle: skillbyte, Architektur edda; DSGVO Art. 28, 35, 44 ff.

Welche KI-Lösungen sind DSGVO-konform?

Solche, die für alle drei Orte des Datenflusses eine Antwort haben: Quellsystem, Index, Modell. Konformität ist eine Eigenschaft der Betriebsform, kaum der Software. Dieselbe Anwendung ist konform, wenn Index und Modell in einem EU-Rechenzentrum mit Auftragsverarbeitungsvertrag laufen, und problematisch, wenn der Modell-Aufruf ohne Rechtsgrundlage in ein Drittland geht. Deshalb steht in jedem Auswahlgespräch die Frage nach dem Datenfluss vor der Frage nach dem Funktionsumfang.

Vier Betriebsformen kommen im Mittelstand vor. Die Tabelle zeigt, was jede leistet und wo die Pflichten liegen; die Bewertung nach Zugriffsrisiko, Abschaltrisiko und Aufwand steht ausführlich in Datenhoheit bei KI: vier Betriebsformen im Vergleich.

Vier Betriebsformen für KI-Systeme und ihre Pflichten
BetriebsformIndex und Modell laufenDrittlandübermittlungAVVTypischer Aufwand
Anbieter-API außerhalb der EUBeim Anbieter, DrittlandJa, Rechtsgrundlage nach Art. 44 ff. nötigNach Anbieterstandard, oft ohne VerhandlungGering, dafür hohes Zugriffs- und Abschaltrisiko
EU-Cloud eines AnbietersEU-Rechenzentrum des AnbietersNein, wenn der Anbieter keinen Zugriff aus Drittländern hatVerhandelbar, Subunternehmer prüfenGering bis mittel
Dediziertes EU-HostingEigene Instanz in einem EU-RechenzentrumNeinIndividuell, mit Löschkonzept und ProtokollMittel, Betrieb durch Anbieter
Eigene HardwareIm eigenen HausNeinNur für Wartung nötigHoch: Hardware, Betrieb, Modellpflege selbst

Wie hoste ich KI-Systeme rechtskonform: die fünf Bausteine

Erstens der Ort: Index, Graph und Modell-Aufrufe in der EU oder im eigenen Haus. Zweitens der Vertrag: ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Artikel 28 DSGVO mit Subunternehmerliste, Löschfristen und dem Satz, dass Betriebsdaten nicht zum Training verwendet werden. Drittens die Rechte: Berechtigungen aus den Quellsystemen, geprüft bei jeder Anfrage. Viertens das Löschkonzept: Ein im Quellsystem gelöschtes Dokument verschwindet aus Index und Graph. Fünftens die Folgenabschätzung nach Artikel 35, vor dem ersten Dokument.

Fünf Bausteine · vier BetriebsformenFünf Bausteine · vier BetriebsformenAnbieter-APIEU-CloudEU dediziertEigene HardwareOrt in der EU oder im HausAVV mit TrainingsverbotRechte je AnfrageLöschkonzept für IndexDSFA vor dem Start● erfüllbar ◐ mit Aufwand oder Einschränkung ○ kaum erfüllbarQuelle: skillbyte; DSGVO Art. 28, 35, 44 ff.; Stand 09/2026

Die Matrix zeigt, warum die Anbieter-API außerhalb der EU im Mittelstand fast immer ausscheidet, und warum eigene Hardware beim Vertrag entspannt und beim Betrieb anspruchsvoll ist. Das dedizierte EU-Hosting ist die Form, mit der die meisten Betriebe alle fünf Bausteine mit vertretbarem Aufwand erfüllen. Wer wissen will, was hinter der Frage „Bleiben unsere Daten in Deutschland?“ konkret steckt, findet die Antwort in Bleiben unsere Daten in Deutschland?.

EU-Hosting für eine KI-Lösung: was muss der Vertrag enthalten?

Sechs Punkte, in dieser Reihenfolge: den Ort der Verarbeitung mit Rechenzentrum und Land, die Liste der Subunternehmer mit Änderungsrecht, das Verbot, Betriebsdaten zum Training zu nutzen, die Löschfristen für Index, Protokolle und Sicherungen, die Protokollpflicht je Anfrage und das Kündigungsrecht mit Datenrückgabe. Fehlt einer, ist der Vertrag ein Vertrag mit Lücke, und die Lücke wird bei der ersten Prüfung gefunden.

Der Subunternehmerpunkt ist der, der am häufigsten übersehen wird. Ein EU-Anbieter, der sein Sprachmodell über einen Dienst in einem Drittland aufruft, ist kein EU-Hosting im Sinne des Datenflusses, auch wenn der Server in Frankfurt steht. Deshalb gehört der Modell-Aufruf ausdrücklich in den Vertrag.

Konform ist die Betriebsform. Dieselbe Anwendung ist in Frankfurt zulässig und über einen Umweg im Drittland ein Verstoß.

Datenschutz bei KI in der Fertigung: welche Daten sind betroffen?

Maschinendaten selten, Menschen fast immer. Ein Sensorwert hat keinen Personenbezug; das Schichtbuch, das ihn kommentiert, schon. Tickets tragen Namen von Kunden und Kollegen, Serviceberichte den Namen des Technikers, Postfächer alles. In der Fertigung kommt ein zweiter Punkt hinzu: Aus Ticketverläufen und Übergaben ließe sich ein Leistungsprofil einzelner Mitarbeiter ableiten, auch wenn niemand das beabsichtigt. Genau das regelt die Betriebsvereinbarung, und der Zweck je Quelle steht in der DSFA. Wie diese in drei Tagen steht, beschreibt DSFA für KI-Wissenssysteme.

DSGVO-konforme KI im Maschinenbau: was prüft der Auditor?

Fünf Dokumente: die Quellenliste mit Zweck je Quelle, das Berechtigungskonzept mit Nachweis der Prüfung je Anfrage, den Datenfluss mit Ort von Index und Modell, den Auftragsverarbeitungsvertrag samt Löschkonzept und die DSFA mit Beteiligung von Datenschutzbeauftragtem und Betriebsrat. Wer diese fünf vorlegt, besteht die Prüfung in der Regel im ersten Anlauf. Wie Berechtigungen technisch zur Systemgrenze werden, steht in Berechtigungen als Systemgrenze.

Das Vorgehen von der Quellenliste bis zum Betrieb:

  1. Quellen listen, je Quelle ein Zweck. Zwölf benannte Systeme mit je einem Satz, warum sie gelesen werden; das ist die Grundlage für DSFA, AVV und Betriebsvereinbarung.
  2. Betriebsform wählen anhand der Matrix: Wer Modell-Aufrufe im eigenen Haus braucht, plant Hardware; wer sie in der EU mit Vertrag akzeptiert, wählt dediziertes EU-Hosting.
  3. Datenfluss zeichnen lassen. Der Anbieter zeigt, wo Index, Graph und Modell laufen und welche Daten den Ort verlassen. Ein Bild, eine Seite.
  4. AVV verhandeln mit den sechs Punkten oben, insbesondere Subunternehmer für den Modell-Aufruf und Trainingsverbot.
  5. Berechtigungen spiegeln aus den Quellsystemen, Prüfung je Anfrage, Test mit einem Nutzer, der ein Projekt im Quellsystem nicht sehen darf.
  6. Löschkonzept testen: Dokument im Quellsystem löschen, prüfen, dass es aus Index und Antworten verschwindet, mit Frist.
  7. DSFA abschließen mit Datenschutzbeauftragtem und Betriebsrat, vor dem ersten produktiven Dokument.
  8. Betrieb mit Protokoll: jede Anfrage mit Nutzer, Quellen und Zeit; Auswertung nur nach Betriebsvereinbarung.

Was passiert beim Modellwechsel oder Anbieterwechsel?

Ein Modellwechsel ist eine neue Verarbeitung, sobald sich der Ort des Modell-Aufrufs ändert. Wer von einem Modell im EU-Rechenzentrum auf ein anderes im selben Rechenzentrum wechselt, aktualisiert die Dokumentation. Wer auf eine Anbieter-API in einem Drittland wechselt, braucht eine neue Rechtsgrundlage, eine Ergänzung des AVV und eine Fortschreibung der DSFA. Deshalb gehört in den Vertrag ein Satz, dass der Anbieter den Ort des Modell-Aufrufs nur mit Zustimmung ändert. Sprachmodelle werden alle paar Monate abgelöst; ein Betrieb, der das vertraglich vorbereitet hat, wechselt in Tagen.

Ein Beispiel, vereinfacht: Ein Maschinenbauer bindet Ticketsystem, Dokumentenablage und das Postfach des Service an ein Wissenssystem im dedizierten EU-Hosting an. Die Quellenliste nennt je Quelle den Zweck, der AVV verbietet Training mit Betriebsdaten und nennt den Rechenzentrumsbetreiber als einzigen Subunternehmer, das Löschkonzept sieht 30 Tage für Index und Sicherungen vor, die Betriebsvereinbarung schließt die Auswertung von Anfrageprotokollen je Person aus. Nach einem Jahr wechselt der Anbieter das Sprachmodell innerhalb desselben Rechenzentrums: Datenfluss unverändert, Dokumentation aktualisiert, keine neue DSFA. Der Anbieterwechsel selbst ist durch die Datenrückgabeklausel im Vertrag geregelt: Index und Protokolle werden übergeben und beim alten Anbieter gelöscht, mit Bestätigung.

Was rechtskonformes Hosting nicht regelt

Es regelt weder die Richtigkeit der Antworten noch die Frage, ob das System zur Leistungskontrolle genutzt werden darf. Das erste löst die Quellenangabe je Antwort, das zweite die Mitbestimmung. Es schützt auch nicht vor einem Betrieb, der die Betriebsform wechselt, ohne den Datenfluss neu zu zeichnen; ein Modellwechsel vom EU-Rechenzentrum auf eine Anbieter-API ist eine neue Verarbeitung. Und es ersetzt keine Governance im Haus: Wer darf welche Quellen anbinden, wer prüft Antworten, wer meldet Fehler. Dafür steht KI-Governance im Mittelstand.

Begriffe kurz erklärt

Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
Vertrag nach Art. 28 DSGVO zwischen Betrieb und Anbieter, der Zweck, Ort, Subunternehmer, Löschung und Kontrollrechte der Verarbeitung regelt.
Drittlandübermittlung
Jede Verarbeitung personenbezogener Daten außerhalb von EU und EWR, auch ein Modell-Aufruf. Sie braucht eine Rechtsgrundlage nach Art. 44 ff. DSGVO.
Dediziertes EU-Hosting
Eine eigene Instanz des KI-Systems in einem EU-Rechenzentrum, betrieben vom Anbieter, ohne geteilten Index mit anderen Kunden.
Löschkonzept
Regel und Frist, nach der ein im Quellsystem gelöschtes Dokument aus Index, Graph, Protokollen und Sicherungen verschwindet.
Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)
Prüfung nach Art. 35 DSGVO für Verarbeitungen mit hohem Risiko; bei KI auf Dokumenten mit Personenbezug in der Regel Pflicht.

Weiterführend im selben Cluster: Welche Kriterien eine Lösung für deutsche Industrieunternehmen erfüllen muss, listet DSGVO-konforme KI-Lösungen für die Industrie; wie der Datenschutz in der Fertigung praktisch umgesetzt wird, vom Schichtbuch bis zur Betriebsvereinbarung, steht in Datenschutz bei KI in der Fertigung; den Überblick über alle Pflichten gibt DSGVO und KI in der Industrie; und woran ein EU-Hosting-Anbieter zu erkennen ist, EU-Hosting für KI-Lösungen: Anbieterkriterien. Der Themen-Hub DSGVO-konforme KI im Maschinenbau bündelt alle Artikel des Clusters. Wie skillbyte KI-Systeme in der EU oder im eigenen Haus betreibt, mit AVV, Löschkonzept und Modellwechsel, steht unter KI-Integration: Hosting und Wartung; welche Lösungen die Kriterien erfüllen, in Datenschutzkonforme KI-Lösungen.

Konform ist die Betriebsform. Dieselbe Anwendung ist in Frankfurt zulässig und über einen Umweg im Drittland ein Verstoß.

Häufige Fragen

Wie hoste ich KI-Systeme rechtskonform?

Index, Graph und Modell-Aufrufe in der EU oder im eigenen Haus, AVV nach Art. 28 mit Trainingsverbot und Subunternehmerliste, Berechtigungen je Anfrage, Löschkonzept für den Index, DSFA vor dem Start. Diese fünf Bausteine gelten unabhängig vom Anbieter.

Welche KI-Lösungen sind DSGVO-konform?

Konformität hängt an der Betriebsform, kaum an der Software. Konform ist eine Lösung, wenn Quellsystem, Index und Modell in der EU oder im Haus bleiben, der Vertrag das absichert und Rechte je Anfrage gelten.

Ist ein EU-Server ausreichend für EU-Hosting?

Nur, wenn auch der Modell-Aufruf in der EU bleibt. Ein Anbieter mit Server in Frankfurt, der das Sprachmodell über einen Dienst in einem Drittland aufruft, übermittelt Daten in ein Drittland. Der Modell-Aufruf gehört ausdrücklich in den Vertrag.

Brauche ich eigene Hardware für rechtskonforme KI?

Nein. Dediziertes EU-Hosting erfüllt die fünf Bausteine für die meisten Betriebe. Eigene Hardware ist sinnvoll, wenn Modell-Aufrufe das Haus nicht verlassen dürfen oder das Datenvolumen es rechtfertigt.

Was prüft der Auditor bei einem KI-System?

Quellenliste mit Zweck je Quelle, Berechtigungskonzept mit Prüfung je Anfrage, Datenfluss mit Ort von Index und Modell, AVV samt Löschkonzept und die DSFA mit Beteiligung von Datenschutzbeauftragtem und Betriebsrat.

Wo laufen Ihre Modell-Aufrufe heute?

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