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edda und der Datenschutz: Berechtigungen, EU-Hosting, Betriebsrat

Jede edda-Einführung durchläuft drei Prüfungen: die der IT (Zugriffe), die des Datenschutzes (Verarbeitung) und die des Betriebsrats (Überwachung). Alle drei sind berechtigt und alle drei sind mit klaren Antworten schnell durch. Hier sind sie.

Schnellantwort

edda spiegelt die bestehenden Berechtigungen der Quellsysteme: Wer ein Dokument nicht öffnen darf, bekommt seinen Inhalt auch nicht als Zitat, Zusammenfassung oder Fundstelle. Die Verarbeitung läuft auf EU-Infrastruktur in Deutschland mit Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO, ohne Training fremder Modelle. Für den Betriebsrat liegen eine Muster-Betriebsvereinbarung mit Ausschluss der Leistungskontrolle sowie ein Löschkonzept vor.

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Frage 1 der IT: Wer sieht was?

edda spiegelt die bestehenden Berechtigungen der Quellsysteme. Wer eine Datei in SharePoint nicht öffnen darf, bekommt ihren Inhalt auch nicht in einer Antwort, nicht als Zitat, nicht als Zusammenfassung, nicht als Fundstelle. Es gibt keine zweite, eigene Rechtewelt, die gepflegt werden müsste; die Quelle bleibt die Wahrheit.

Frage 2 des Datenschutzes: Wo läuft was?

Verarbeitung auf EU-Infrastruktur in Deutschland, Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO, keine Nutzung Ihrer Daten zum Training fremder Modelle, dokumentierte Sub-Prozessoren. Damit sind die Standardfragen des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten in einem Termin beantwortbar.

Datenschutz ist bei einem Wissensassistenten keine Hürde, er ist das Verkaufsargument gegen die Schatten-IT.

Frage 3 des Betriebsrats: Wird hier überwacht?

Die ehrliche Antwort: edda beantwortet Fragen, es bewertet keine Menschen. Es gibt keine Leistungs-Dashboards je Mitarbeiter und keine Auswertung, wer was fragt, als Führungsinstrument. Genau das gehört in die Betriebsvereinbarung und genau deshalb empfehlen wir, den Betriebsrat in Woche 1 einzubinden, nicht nach dem Rollout. In der Praxis wird aus dem Prüfer dann oft der Fürsprecher: Ein Assistent, der der Nachtschicht die Störungshistorie erklärt, ist gelebter Arbeitsschutz.

Was Sie konkret vorlegen können

  • AVV + Sub-Prozessoren-Liste (liegt als Standardpaket vor)
  • Berechtigungskonzept: gespiegelte Quellrechte, keine Sonderwelt
  • Muster-Betriebsvereinbarung mit Ausschluss von Leistungskontrolle
  • Löschkonzept: Indizes werden bei Vertragsende vollständig entfernt
Wer ein Dokument nicht öffnen darf, sieht seinen Inhalt auch in keiner KI-Antwort. Punkt.

Häufige Fragen

Trainiert edda mit unseren Daten ein KI-Modell?

Nein. Ihre Inhalte werden für die Beantwortung Ihrer Fragen indiziert, nicht zum Training fremder oder gemeinsamer Modelle verwendet.

Braucht edda eine Betriebsvereinbarung?

Empfohlen ja, vor allem, um Leistungskontrolle explizit auszuschließen. Eine Mustervorlage bringen wir mit; die Abstimmung dauert erfahrungsgemäß Tage, nicht Monate.

Die Unterlagen für IT, DSB und Betriebsrat?

Wir schicken das Prüfpaket (AVV, Berechtigungskonzept, BV-Muster) und beantworten offene Fragen im Termin.

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