edda und der Datenschutz: Berechtigungen, EU-Hosting, Betriebsrat
Jede edda-Einführung durchläuft drei Prüfungen: die der IT (Zugriffe), die des Datenschutzes (Verarbeitung) und die des Betriebsrats (Überwachung). Alle drei sind berechtigt – und alle drei sind mit klaren Antworten schnell durch. Hier sind sie.
edda spiegelt die bestehenden Berechtigungen der Quellsysteme: Wer ein Dokument nicht öffnen darf, bekommt seinen Inhalt auch nicht als Zitat, Zusammenfassung oder Fundstelle. Die Verarbeitung läuft auf EU-Infrastruktur in Deutschland mit Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO, ohne Training fremder Modelle. Für den Betriebsrat liegen eine Muster-Betriebsvereinbarung mit Ausschluss der Leistungskontrolle sowie ein Löschkonzept vor.
Frage 1 der IT: Wer sieht was?
edda spiegelt die bestehenden Berechtigungen der Quellsysteme. Wer eine Datei in SharePoint nicht öffnen darf, bekommt ihren Inhalt auch nicht in einer Antwort – nicht als Zitat, nicht als Zusammenfassung, nicht als Fundstelle. Es gibt keine zweite, eigene Rechtewelt, die gepflegt werden müsste; die Quelle bleibt die Wahrheit.
Frage 2 des Datenschutzes: Wo läuft was?
Verarbeitung auf EU-Infrastruktur in Deutschland, Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO, keine Nutzung Ihrer Daten zum Training fremder Modelle, dokumentierte Sub-Prozessoren. Damit sind die Standardfragen des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten in einem Termin beantwortbar.
Frage 3 des Betriebsrats: Wird hier überwacht?
Die ehrliche Antwort: edda beantwortet Fragen, es bewertet keine Menschen. Es gibt keine Leistungs-Dashboards je Mitarbeiter und keine Auswertung, wer was fragt, als Führungsinstrument. Genau das gehört in die Betriebsvereinbarung – und genau deshalb empfehlen wir, den Betriebsrat in Woche 1 einzubinden, nicht nach dem Rollout. In der Praxis wird aus dem Prüfer dann oft der Fürsprecher: Ein Assistent, der der Nachtschicht die Störungshistorie erklärt, ist gelebter Arbeitsschutz.
Was Sie konkret vorlegen können
- AVV + Sub-Prozessoren-Liste (liegt als Standardpaket vor)
- Berechtigungskonzept: gespiegelte Quellrechte, keine Sonderwelt
- Muster-Betriebsvereinbarung mit Ausschluss von Leistungskontrolle
- Löschkonzept: Indizes werden bei Vertragsende vollständig entfernt
Häufige Fragen
Trainiert edda mit unseren Daten ein KI-Modell?
Nein. Ihre Inhalte werden für die Beantwortung Ihrer Fragen indiziert, nicht zum Training fremder oder gemeinsamer Modelle verwendet.
Braucht edda eine Betriebsvereinbarung?
Empfohlen ja – vor allem, um Leistungskontrolle explizit auszuschließen. Eine Mustervorlage bringen wir mit; die Abstimmung dauert erfahrungsgemäß Tage, nicht Monate.
Die Unterlagen für IT, DSB und Betriebsrat?
Wir schicken das Prüfpaket (AVV, Berechtigungskonzept, BV-Muster) und beantworten offene Fragen im Termin.
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