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edda und der Datenschutz: Berechtigungen, EU-Hosting, Betriebsrat

Emre Isik28.07.2026 · 6 Min · Emre Isik · edda Engineering

Jede edda-Einführung durchläuft drei Prüfungen: die der IT (Zugriffe), die des Datenschutzes (Verarbeitung) und die des Betriebsrats (Überwachung). Alle drei sind berechtigt — und alle drei sind mit klaren Antworten schnell durch. Hier sind sie.

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Frage 1 der IT: Wer sieht was?

edda spiegelt die bestehenden Berechtigungen der Quellsysteme. Wer eine Datei in SharePoint nicht öffnen darf, bekommt ihren Inhalt auch nicht in einer Antwort — nicht als Zitat, nicht als Zusammenfassung, nicht als Fundstelle. Es gibt keine zweite, eigene Rechtewelt, die gepflegt werden müsste; die Quelle bleibt die Wahrheit.

Frage 2 des Datenschutzes: Wo läuft was?

Verarbeitung auf EU-Infrastruktur in Deutschland, Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO, keine Nutzung Ihrer Daten zum Training fremder Modelle, dokumentierte Sub-Prozessoren. Damit sind die Standardfragen des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten in einem Termin beantwortbar.

Datenschutz ist bei einem Wissensassistenten keine Hürde — er ist das Verkaufsargument gegen die Schatten-IT.

Frage 3 des Betriebsrats: Wird hier überwacht?

Die ehrliche Antwort: edda beantwortet Fragen, es bewertet keine Menschen. Es gibt keine Leistungs-Dashboards je Mitarbeiter und keine Auswertung, wer was fragt, als Führungsinstrument. Genau das gehört in die Betriebsvereinbarung — und genau deshalb empfehlen wir, den Betriebsrat in Woche 1 einzubinden, nicht nach dem Rollout. In der Praxis wird aus dem Prüfer dann oft der Fürsprecher: Ein Assistent, der der Nachtschicht die Störungshistorie erklärt, ist gelebter Arbeitsschutz.

Was Sie konkret vorlegen können

  • AVV + Sub-Prozessoren-Liste (liegt als Standardpaket vor)
  • Berechtigungskonzept: gespiegelte Quellrechte, keine Sonderwelt
  • Muster-Betriebsvereinbarung mit Ausschluss von Leistungskontrolle
  • Löschkonzept: Indizes werden bei Vertragsende vollständig entfernt
Wer ein Dokument nicht öffnen darf, sieht seinen Inhalt auch in keiner KI-Antwort. Punkt.

Häufige Fragen

Trainiert edda mit unseren Daten ein KI-Modell?

Nein. Ihre Inhalte werden für die Beantwortung Ihrer Fragen indiziert, nicht zum Training fremder oder gemeinsamer Modelle verwendet.

Braucht edda eine Betriebsvereinbarung?

Empfohlen ja — vor allem, um Leistungskontrolle explizit auszuschließen. Eine Mustervorlage bringen wir mit; die Abstimmung dauert erfahrungsgemäß Tage, nicht Monate.

Die Unterlagen für IT, DSB und Betriebsrat?

Wir schicken das Prüfpaket (AVV, Berechtigungskonzept, BV-Muster) und beantworten offene Fragen im Termin.

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