Wem gehört generierter Code und wer haftet dafür?
Vorweg: Das hier ist keine Rechtsberatung, und einiges davon ist gerichtlich noch nicht entschieden. Was sich aber schon jetzt sagen lässt, ist, welche Fragen in Verträgen auftauchen und welche davon eine Entwicklungsorganisation technisch beantworten kann.
Rein maschinell erzeugte Ausgaben erfüllen die Anforderung an eine persönliche geistige Schöpfung nach § 2 Abs. 2 UrhG in der Regel nicht, was für Unternehmen folgenlos bleibt, die Software betreiben statt lizenzieren. Praktisch relevant sind fremde Rechte: Ähnlichkeitsabgleich gegen offene Bestände bei jedem Build, etwa über den Copilot-Filter, Snyk oder Black Duck. Die Mangelhaftung gegenüber Kunden bleibt unverändert; Freistellungserklärungen der Anbieter decken nur Urheberrechtsansprüche und setzen aktivierte Schutzfilter voraus.
Urheberrecht: der eigene Schutz
§ 2 Abs. 2 UrhG verlangt für ein geschütztes Werk eine persönliche geistige Schöpfung. Rein maschinell erzeugte Ausgaben erfüllen das nach herrschender Auffassung nicht. Wo ein Mensch den Vorschlag wesentlich umgestaltet, kann Schutz entstehen; wo er ihn übernimmt, eher nicht.
Für die meisten Unternehmen ist das folgenlos. Sie verwerten ihre Software nicht als Werk, sie betreiben sie. Interessant wird die Frage bei Softwarehäusern, die Lizenzen verkaufen, und in Verhandlungen über Quellcode-Hinterlegung.
Fremde Rechte sind die teurere Frage
Ein Modell kann Passagen ausgeben, die einem lizenzpflichtigen Werk entsprechen. Bei kurzen, gängigen Konstrukten ist das unwahrscheinlich und rechtlich meist irrelevant, weil ihnen die Schöpfungshöhe fehlt. Bei längeren, ungewöhnlichen Blöcken steigt beides.
Einem Codeblock ist seine Herkunft nicht anzusehen. Was hilft, ist Abgleich: Ähnlichkeitsprüfung gegen Bestände offener Software, ausgeführt bei jedem Build. GitHub bietet das als Filter im Copilot an, Snyk und Black Duck als eigenständige Prüfung. Alle drei melden Treffer samt Lizenz, und alle drei finden nur, was im abgeglichenen Bestand liegt.
Haftung
Gegenüber dem Kunden ändert sich nichts. Wer Software liefert, schuldet sie mangelfrei, und ein Fehler aus einem Modellvorschlag ist derselbe Mangel wie ein handgeschriebener. Der Modellanbieter ist an diesem Vertragsverhältnis nicht beteiligt.
Mehrere Anbieter geben Freistellungserklärungen für Urheberrechtsansprüche Dritter ab: Microsoft im Copilot Copyright Commitment, Google und OpenAI mit vergleichbaren Zusagen. Sie greifen unter Bedingungen, meist müssen die angebotenen Schutzfilter aktiviert sein und die Ausgabe unverändert übernommen worden sein. Für Mangelhaftung gilt keine davon.
Was inzwischen in Rahmenverträgen steht
Drei Klauseltypen begegnen uns regelmäßig. Die Zusicherung, dass gelieferte Software frei von Rechten Dritter ist. Die Pflicht, den Einsatz generativer Werkzeuge offenzulegen. Und die Pflicht, auf Verlangen eine Softwarestückliste zu liefern.
Die erste ist die heikelste. Wer sie unterschreibt, ohne die Herkunft seiner Änderungen zu kennen und ohne Lizenzabgleich, sichert etwas zu, das er nicht prüfen kann.
Was sich technisch beantworten lässt
Herkunft je Änderung kennzeichnen. Stückliste bei jedem Build erzeugen. Lizenzabgleich als blockierendes Gate. Ähnlichkeitsprüfung für alles, was ausgeliefert wird. Das sind vier Einrichtungsaufgaben von jeweils überschaubarem Umfang, und danach ist die vertragliche Seite belegbar.
Die offenen juristischen Fragen bleiben offen. Sie sind nur nicht mehr Ihr dringendstes Problem, wenn die Zusicherung im Vertrag auf etwas beruht.
Häufige Fragen
Ist von einer KI erzeugter Code urheberrechtlich geschützt?
In der Regel nicht, weil § 2 Abs. 2 UrhG eine persönliche geistige Schöpfung verlangt. Bearbeitet ein Mensch den Vorschlag wesentlich, kann daran Schutz entstehen. Für Unternehmen, die ihre Software betreiben statt zu lizenzieren, hat die Frage meist keine praktische Folge.
Wie prüft man Code auf fremde Lizenzrechte?
Über Ähnlichkeitsabgleich gegen Bestände offener Software als automatischen Schritt im Build. GitHub bietet das als Filter im Copilot, Snyk und Black Duck als eigenständige Prüfung. Ein Review durch Lesen leistet das nicht, weil einem Codeblock seine Herkunft nicht anzusehen ist.
Haften wir für Fehler aus einem KI-Vorschlag?
Gegenüber dem Kunden ja. Wer Software liefert, schuldet sie mangelfrei, unabhängig davon, wie sie entstanden ist. Freistellungserklärungen von Modellanbietern beziehen sich auf Urheberrechtsansprüche Dritter, nicht auf Mangelhaftung, und sie setzen meist voraus, dass die angebotenen Schutzfilter aktiviert waren.
Was verlangen Kunden inzwischen vertraglich?
Zusicherung der Rechtefreiheit, Offenlegung des Einsatzes generativer Werkzeuge und eine Softwarestückliste auf Verlangen. Erfüllbar sind alle drei, wenn Herkunftskennzeichnung, Stücklistenerzeugung und Lizenzprüfung technisch eingerichtet sind, ohne das unterschreibt man eine Zusicherung, die man nicht prüfen kann.
Bringen Sie einen Pull Request mit, der zu groß war.
30 Minuten, kein Vertrieb. Wir gehen ihn durch und sagen, was ein Modell daran geändert hätte.
AI Engineering Review ansehen →Vom Pilot in den Regelbetrieb: Hosting, Berechtigungen und Rollout je Abteilung stehen auf der Seite KI-Implementierung.





