EU AI Act für Produktionsbetriebe: Pflichten, Fristen und was jetzt zu tun ist
Der EU AI Act sorgt in vielen Werken für Unsicherheit: Ist die KI in der Qualitätsprüfung Hochrisiko, brauchen wir Gutachten, was gilt seit August 2026? Für die meisten Produktionsbetriebe ist die Antwort überschaubar. Einige Pflichten gelten allerdings schon, und die Änderungen durch den Digital Omnibus verschieben vor allem die Hochrisiko-Fristen, nicht die Grundpflichten.
Der EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) gilt gestaffelt: Verbote und KI-Kompetenz seit 02.02.2025, Transparenzpflichten nach Art. 50 seit 02.08.2026. Hochrisiko-Pflichten verschiebt der Digital Omnibus auf 02.12.2027 und 02.08.2028. Produktionsbetriebe sind meist Betreiber: KI-Inventar anlegen, Risiko einordnen, Beschäftigte schulen, Transparenz sichern.
Was ist der EU AI Act?
Der EU AI Act ist die Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz, kurz KI-Verordnung. Sie ist am 01.08.2024 in Kraft getreten und gilt in allen Mitgliedstaaten unmittelbar. Sie ordnet KI-Anwendungen nach Risiko: verbotene Praktiken (Art. 5), Hochrisiko-Systeme (Art. 6 mit den Anhängen I und III), Systeme mit Transparenzpflichten (Art. 50) und alles Übrige mit minimalen Anforderungen. Die erste Änderung kam mit dem Digital Omnibus zur KI, Verordnung (EU) 2026/1744, veröffentlicht am 24.07.2026 und in Kraft seit 27.07.2026.
In Deutschland überwacht die Bundesnetzagentur als zentrale Marktüberwachungsbehörde die Einhaltung, soweit keine Fachbehörde zuständig ist. Das Durchführungsgesetz hat der Bundestag am 11.06.2026 beschlossen; die Bundesnetzagentur ist damit auch Anlaufstelle für Beschwerden.
Welche Fristen gelten nach dem Digital Omnibus?
Für Produktionsbetriebe zählen vier Daten: Seit dem 02.02.2025 gelten die Verbote und die KI-Kompetenz nach Art. 4. Seit dem 02.08.2026 gelten die Transparenzpflichten nach Art. 50. Die Pflichten für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III greifen ab dem 02.12.2027, die für KI in regulierten Produkten nach Anhang I ab dem 02.08.2028. Beide Termine lagen vor dem Omnibus auf dem 02.08.2026 und 02.08.2027.
Betrifft der AI Act meinen Produktionsbetrieb?
Ja, fast immer als Betreiber: Wer ein KI-System in eigener Verantwortung nutzt, etwa einen Wissensassistenten, einen Angebotsassistenten oder eine kamerabasierte Qualitätsprüfung, hat Betreiberpflichten. Zum Anbieter wird ein Betrieb, wenn er ein KI-System selbst entwickelt und unter eigenem Namen in Verkehr bringt, etwa als Funktion der eigenen Maschinen, oder ein fremdes System wesentlich verändert (Art. 25).
Typische Anwendungen im Werk fallen in der Regel nicht unter Hochrisiko: Wissenssuche, Angebotsvorbereitung, Planungsvorschläge, Dokumentenprüfung. Hochrisiko nach Anhang III betrifft unter anderem Personalauswahl und Leistungsbewertung von Beschäftigten sowie Sicherheitsbauteile kritischer Infrastruktur. Welche KI-Funktionen in Maschinen betroffen sind, beantwortet der nächste Abschnitt.
Ist KI in Maschinen Hochrisiko-KI?
Nach der Endfassung des Omnibus wandert die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 in Anhang I Abschnitt B. KI in Maschinen wird damit über die Maschinenverordnung geregelt, die ab dem 20.01.2027 gilt; die Kommission kann dort KI-spezifische Sicherheitsanforderungen per delegiertem Rechtsakt ergänzen. Zudem wurde der Begriff Sicherheitsbauteil enger gefasst: KI, die nur Bedienung unterstützt, Leistung optimiert, automatisiert oder Qualität kontrolliert, gilt nicht allein deshalb als Hochrisiko, solange ihr Ausfall Gesundheit und Sicherheit nicht gefährdet. Maschinenbauer sollten ihre Konformitätsbewertung trotzdem früh mit dieser Änderung abgleichen; im Einzelfall gehört die Einordnung zu einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt.
Welche Pflichten haben Betreiber heute schon?
- KI-Kompetenz (Art. 4), seit 02.02.2025: Maßnahmen, damit Beschäftigte KI sachkundig nutzen. Der Omnibus hat daraus eine Bemühenspflicht gemacht, die kein bestimmtes Niveau garantieren muss; dokumentierte Schulungen bleiben der einfachste Nachweis. Wie ein prüffester Nachweis aussieht, steht in AI-Act-Schulungsnachweis.
- Verbote prüfen (Art. 5), seit 02.02.2025: Für Werke relevant ist vor allem das Verbot der Emotionserkennung am Arbeitsplatz, etwa über Kameras an der Linie.
- Transparenz (Art. 50), seit 02.08.2026: Menschen müssen erkennen, dass sie mit einem KI-System sprechen. Betreiber kennzeichnen Deepfakes und KI-erzeugte Texte, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren.
- Hochrisiko-Betreiber (Art. 26), ab 02.12.2027: Einsatz nach Gebrauchsanweisung, menschliche Aufsicht durch geschulte Personen, automatisch erzeugte Protokolle mindestens sechs Monate aufbewahren, Beschäftigte und Arbeitnehmervertretung vor dem Einsatz am Arbeitsplatz informieren.
Die Schulungspflicht im Detail erklärt KI-Kompetenz nach Artikel 4, den Begriff selbst AI Literacy: was der Begriff verlangt.
Wie hoch sind die Bußgelder nach dem AI Act?
Art. 99 staffelt die Obergrenzen in drei Stufen: bis 35 Mio. Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes bei verbotenen Praktiken, bis 15 Mio. Euro oder 3 Prozent bei Verstößen gegen andere Pflichten, darunter Betreiber- und Transparenzpflichten, und bis 7,5 Mio. Euro oder 1 Prozent bei falschen Angaben gegenüber Behörden. Für kleine und mittlere Unternehmen gilt jeweils der niedrigere der beiden Beträge (Art. 99 Abs. 6). Die Sanktionsregeln gelten seit dem 02.08.2025.
Was sollten Produktionsbetriebe jetzt konkret tun?
- KI-Inventar anlegen: jede genutzte und geplante Anwendung, auch private Chatbot-Konten der Belegschaft. Wie verbreitet die sind, zeigt Schatten-KI im Unternehmen.
- Rolle klären: Betreiber oder Anbieter, besonders bei KI-Funktionen in eigenen Maschinen.
- Risikoklasse zuordnen: Verbot, Hochrisiko nach Anhang III, Transparenz nach Art. 50 oder minimal.
- KI-Kompetenz dokumentieren: Schulung je Rolle, Datum, Inhalt.
- Transparenzhinweise setzen: Chatbots auf der Website, KI-erzeugte Kundentexte.
- Lieferanten fragen: Wie ordnen Maschinen- und Softwarehersteller ihre KI-Funktionen ein, und welche Unterlagen liefern sie?
- Hochrisiko-Kandidaten vorbereiten: bis zum 02.12.2027 Aufsicht, Protokolle und Information der Beschäftigten planen.
Einen Zeitplan über 2026 hinaus beschreibt EU AI Act 2026: der Fahrplan. Wer eine Plattform mit EU-Hosting nutzt, erbt einen Teil der Dokumentation; beim Eigenbau liegt sie vollständig im eigenen Haus, wie Make or Buy bei KI aufschlüsselt.
Was der AI Act nicht regelt
Die KI-Verordnung ersetzt keine anderen Pflichten. Personenbezogene Daten bleiben Sache der DSGVO, wie Datenschutz ist kein Showstopper zeigt. Die Haftung für fehlerhafte Software einschließlich KI regelt die neue Produkthaftungsrichtlinie (EU) 2024/2853, die bis zum 09.12.2026 in deutsches Recht umzusetzen ist. Führt ein Betrieb KI ein, die Verhalten oder Leistung von Beschäftigten auswerten kann, greift die Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG. Und der AI Act sagt nichts darüber, ob sich eine Anwendung wirtschaftlich trägt.
Häufige Fragen
Ab wann gilt der EU AI Act?
Die Verordnung (EU) 2024/1689 ist seit dem 01.08.2024 in Kraft und gilt gestaffelt: Verbote und KI-Kompetenz seit 02.02.2025, Regeln für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck und Bußgelder seit 02.08.2025, Transparenzpflichten seit 02.08.2026. Hochrisiko-Pflichten folgen am 02.12.2027 und 02.08.2028.
Was ändert der Digital Omnibus am AI Act?
Die Verordnung (EU) 2026/1744, in Kraft seit 27.07.2026, verschiebt die Hochrisiko-Pflichten auf den 02.12.2027 (Anhang III) und 02.08.2028 (Anhang I), formuliert die KI-Kompetenz nach Art. 4 als Bemühenspflicht und regelt KI in Maschinen künftig über die Maschinenverordnung. Die Transparenzpflichten ab 02.08.2026 bleiben.
Muss ich als Anwender von KI etwas tun?
Ja. Auch Betreiber, die KI nur nutzen, müssen für KI-Kompetenz ihrer Beschäftigten sorgen, verbotene Praktiken ausschließen und Transparenzpflichten beachten. Für typische Produktionsanwendungen ist das mit Inventar, Schulung und Hinweisen gut zu bewältigen.
Sind KI-Funktionen in Maschinen Hochrisiko-KI?
Nach dem Digital Omnibus wird KI in Maschinen über die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 geregelt, die ab 20.01.2027 gilt. KI zur Optimierung, Bedienunterstützung oder Qualitätskontrolle gilt nicht allein deshalb als Hochrisiko, solange ihr Ausfall Gesundheit und Sicherheit nicht gefährdet.
Wer überwacht den AI Act in Deutschland?
Zentrale Marktüberwachungsbehörde ist die Bundesnetzagentur, soweit keine Fachbehörde zuständig ist. Sie ist auch Anlaufstelle für Beschwerden. Die Grundlage ist das Durchführungsgesetz, das der Bundestag am 11.06.2026 beschlossen hat.
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